Die Teichwiesel

Hausprojekt im Marburger Süden

Unterstützen


Ein Direktkredit für den TWW

Mit einer Geldanlage in Form eines Direktkredits (Nachrangdarlehen) kannst Du dazu beitragen bezahlbares und solidarisches Wohnen in Marburg zu unterstützen. Außerdem machst Du damit die energetische Modernisierung des TWW möglich – sozusagen die Wärmewende von unten!

Setzten wir beim Hauskauf noch auf eine Kombination aus Bankkredit und Direktkrediten, streben wir nun an, unsere Sanierung vorerst ohne Bankkredit zu finanzieren. Getreu dem Motto des Mietshäuser Syndikats – lieber 1000 Freund:innen im Rücken, als eine Bank im Nacken! – wollen wir die Sanierung allein auf Basis von Direktkrediten und Fördermitteln stemmen.

Jedes Darlehen privater Kreditgeber:Innen an unsere Teichwiesenweg 5 GmbH hilft uns, dieses Ziel zu verwirklichen und damit mietsteigernden Kreditbedingungen aus dem Weg zu gehen.

Prinzipiell gibt es bei uns zwei Möglichkeiten ein Nachrangdarlehen zu vergeben:

Unsere Darlehensmodelle

Option 1: Du leihst der Teichwiesenweg 5 GmbH einen festen Betrag (ab 1000€). Am Ende jeden Jahres erhältst Du die vereinbarten Zinsen und am Ende der Vertragslaufzeit Dein gesamtes Geld zurück.

Option 2: Da 1000 € eine Menge Geld ist, kleinere Beträge jedoch unseren Verwaltungsaufwand in die Höhe schrauben, haben wir einen Anspar-Direktkredit entwickelt. Das funktioniert so, dass du jeden Monat einen Betrag von mind. 50€ an die Teichwiesenweg 5 GmbH ausleihst. Wie bei Option 1 erhältst du auch hier am Jahresende Deine Zinsen und am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit das gesamte eingezahlte Geld zurück – der TWW ist also Dein Sparschwein.

Wie kann ich den TWW mit einem Direktkredit unterstützen?

  1. Bei Interesse oder Rückfragen kannst Du uns jederzeit eine E-Mail an dk-info@teichwiesel.de senden. Wir beantworten Deine Fragen kompetent und mit Freude!
  2. Wenn du einen Direktkreditvertrag unterschreiben oder durchlesen möchtest, kontaktiere uns gern unter dk-info@teichwiesel.de – wir schicken ihn Dir zu!
  3. Als nächstes füllst Du den Vertrag in zweifacher Ausführung aus und sendest ihn unterschrieben an die Teichwiesenweg 5 GmbH, Teichwiesenweg 5, 35037 Marburg.
  4. Wir unterschreiben den Vertrag und senden Dir ein Exemplar als Beleg zurück.
  5. Jetzt kannst Du das Geld überweisen – dabei bitte die von uns eingetragene DK-Nummer im Verwendungszweck erwähnen, damit wir die Überweisung dem Vertrag zuordnen können.

Häufig gestellte Fragen

Direktkredite – was ist das?

Direktkredite sind Nachrangdarlehen, die Jede:r vergeben kann: Ob Projektmitglieder, Freund:Innen, Nachbar:Innen, Bekannte, Verwandte, Unterstützer:Innen, Vereine oder Unternehmen. Direktkredite sind eine Grundsäule unserer Finanzierung und dienen zusätzlich als Eigenkapital für Bankkredite.

Wie funktioniert das jetzt konkret?

Grundlage jedes Direktkredits ist ein Kreditvertrag zwischen der unterstützenden Person und der Teichwiesenweg 5 GmbH. Der Inhalt des Kreditvertrags, wie Laufzeit und Zinssatz1, wird von der darlehengebenden Person festgelegt. Das heißt Du kannst entscheiden, welchen Zinssatz zwischen 0,0% und 2% Du für deinen Kredit erhalten möchten. Außerdem entscheidest Du wie lange Dein Geld im TWW bleiben soll. Alle Verträge bis 10.000 Euro haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten; bei höheren Summen sind es 6 Monate. Befristete Verträge sind selbstverständlich auch möglich.

Normalerweise liegt der Mindestbetrag für Nachrangdarlehen bei 1000 Euro. Da immer wieder Menschen auf uns zukommen, die uns gerne unterstützen würden, eine solche Summe jedoch nicht aufbringen können, haben wir als Alternative einen Ansparvertrag erarbeitet: Hier kannst Du monatlich 50 Euro oder mehr einzahlen und den TWW gewissermaßen als Sparschwein verwenden. Wenn Du das Geld irgendwann benötigst, bekommst Du mit 3 Monaten Kündigungsfrist Deine bisher eingezahlte Summe inklusive Zinsen wieder zurück.

Was bedeutet eigentlich nachrangdarlehen?

Nachrangdarlehen sind mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel ausgestattet. Diese besagt, dass zum Schutz des Projekts und der Darlehensgeberinnen eine Rückzahlung des Kredits oder eine Auszahlung der Zinsen nicht möglich ist, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde und andere Verbindlichkeiten nicht bedienen könnte. Zudem würden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger:Innen bedient. Erst wenn diese in Gänze ausbezahlt sind, werden die ausstehenden Beträge nachrangiger Darlehensgeber:Innen erstattet. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass es zu einem anteiligen oder gar vollständigen Verlust des von Dir angelegten Geldes kommen könnte. Dies ist ein Risiko auf das wir hinweisen möchten. ABER: Solange das Haus bewohnt ist – sprich, Mieteinnahme für die Tilgung von Krediten generiert werden – und von Menschen wie Dir unterstützt wird, ist eine Insolvenz eher unwahrscheinlich. Es gibt also gute Gründe uns ein Darlehen zu gewähren. In einem persönlichen Gespräch erzählen wir Dir gerne mehr dazu.

Was ist noch wichtig?

Nachrangdarlehen, wie unsere Direktkredite, fallen unter die Bestimmungen des Kleinanlegerschutzgesetzes. In diesem Rahmen werden von der TWW 5 GmbH innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 Euro pro Vermögensanlage angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagegesetz.

Fußnoten

  1. Nach dem Vermögensanlagegesetz bietet die Teichwiesenweg 5 GmbH verschiedene Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. Dabei werden maximal 20 Nachrangdarlehen mit der gleichen Verzinsung angenommen. Die Teichwiesenweg 5 GmbH ist deswegen nach §2 Abs. 1 Nr. 3a von der Prospektpflicht befreit.