die teichwiesel

Hausprojekt im Marburger Sueden

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Ein Direktkredit für den TWW

Mit einer Geldanlage in Form eines Direktkredits (Nachrangdarlehen) kannst Du dazu beitragen bezahlbares und solidarisches Wohnen in Marburg zu unterstützen. Außerdem rückt damit die energetische Modernisierung des TWW einen Schritt näher und wir können mit Deiner Unterstützung schon bald beginnen das Haus klimafreundlich zu sanieren.

Auch den Hauskauf im Jahr 2021 konnten wir auf diese Weise finanzieren – gemeinsam mit hunderten Unterstützer:Innen! Seitdem gehört das Haus uns Allen und wir verwalten es gemeinsam mit unserer hauseigenen GmbH.

Jedes Darlehen privater Kreditgeber:Innen an unsere Teichwiesenweg 5 GmbH hilft uns, den Bankkredit möglichst gering zu halten und damit mietsteigernden Kreditbedingungen entgegen zu wirken.

Wie kann ich den TWW mit einem Direktkredit unterstützen?

  1. Bei Interesse oder Rückfragen kannst Du uns jederzeit eine E-Mail an dk-info@teichwiesel.de senden. Wir beantworten Deine Fragen kompetent und mit Freude!
  2. Wenn du einen Direktkreditvertrag unterschreiben oder durchlesen möchtest, kontaktiere uns gern unter dk-info@teichwiesel.de – wir schicken ihn Dir zu!
  3. Als nächstes füllst Du den Vertrag in zweifacher Ausführung aus und sendest ihn unterschrieben an die Teichwiesenweg 5 GmbH, Teichwiesenweg 5, 35037 Marburg.
  4. Wir unterschreiben den Vertrag und senden Dir ein Exemplar als Beleg zurück.
  5. Jetzt kannst Du das Geld überweisen – dabei bitte die von uns eingetragene DK-Nummer im Verwendungszweck erwähnen, damit wir die Überweisung dem Vertrag zuordnen können.

FAQ

Direktkredite – was ist das?

Direktkredite sind Nachrangdarlehen, die Jede:r vergeben kann: Ob Projektmitglieder, Freund:Innen, Nachbar:Innen, Bekannte, Verwandte, Unterstützer:Innen, Vereine oder Unternehmen. Direktkredite sind eine Grundsäule unserer Finanzierung und dienen zusätzlich als Eigenkapital für den Bankkredit.

Wie funktioniert das jetzt konkret?

Grundlage jedes Direktkredits ist ein Kreditvertrag zwischen der unterstützenden Person und der Teichwiesenweg 5 GmbH. Der Inhalt des Kreditvertrags, wie Laufzeit und Zinssatz1, wird von der darlehengebenden Person festgelegt. Das heißt Du kannst entscheiden, welchen Zinssatz zwischen 0,0% und 2% Du für deinen Kredit erhalten möchten. Außerdem entscheidest Du wie lange Dein Geld im TWW bleiben soll. Alle Verträge bis 10.000 Euro haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten; bei höheren Summen sind es 6 Monate. Befristete Verträge sind selbstverständlich auch möglich.

Normalerweise liegt der Mindestbetrag für Nachrangdarlehen bei 1000 Euro. Da immer wieder Menschen auf uns zukommen, die uns gerne unterstützen würden, eine solche Summe jedoch nicht aufbringen können, haben wir als Alternative einen Ansparvertrag erarbeitet: Hier könnt ihr monatlich 50 Euro oder mehr einzahlen und das TWW gewissermaßen als Sparschwein verwenden. Wenn ihr das Geld irgendwann benötigt, dann bekommt ihr, mit 3 Monaten Kündigungsfrist, eure bisher eingezahlte Summe inklusive Zinsen wieder zurück.

Was muss ich als Direktkreditgeber:In wissen?

Nachrangdarlehen haben eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel. Diese besagt, dass zum Schutz des Projekts und der Darlehensgeberinnen eine Rückzahlung des Kredits oder eine Auszahlung der Zinsen nicht möglich ist, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde und andere Verbindlichkeiten nicht bedienen könnte. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger:Innen bedient und dann erst die Darlehensgeber:Innen. Das heißt, dass es im schlimmsten Fall zu einem vollständigen oder anteiligen Verlust des von Dir angelegten Geldes kommen kann. Dies ist ein Risiko auf das wir hinweisen möchten. ABER: Solange das Haus bewohnt ist und von Menschen wie Dir unterstützt wird, gehen wir nicht pleite. Es gibt also gute Gründe uns ein Darlehen zu gewähren. In einem persönlichen Gespräch erzählen wir Dir gerne mehr dazu.

Was ist noch wichtig?

Nachrangdarlehen, wie unsere Direktkredite, fallen unter die Bestimmungen des Kleinanlegerschutzgesetzes. In diesem Rahmen werden von TWW 5 GmbH innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 Euro pro Vermögensanlage angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagegesetz.

Fußnoten

  1. Nach dem Vermögensanlagegesetz bietet die Teichwiesenweg 5 GmbH verschiedene Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. Dabei werden maximal 20 Nachrangdarlehen mit der gleichen Verzinsung angenommen. Die Teichwiesenweg 5 GmbH ist deswegen nach §2 Abs. 1 Nr. 3a von der Prospektpflicht befreit.